Massgebend für alle Leistungen und Lieferungen sind ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen der robodocxs GmbH sind nur wirksam, wenn sie von der robodocxs GmbH schriftlich bestätigt werden.
Die robodocxs GmbH überträgt dem Auftraggeber – gemäß der Vereinbarung über die Nutzungsrechte – die erforderlichen Rechtspositionen zur weltweiten und zeitlich unbegrenzten Nutzung des Werks aus dem Vertrag, sowie an den erarbeiteten Leistungen, Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Skripten (Programmierungen, Java-Script, PearlScript, etc.), sofern die Leistungen aus dem Vertrag voll vom Auftraggeber abgegolten wurden. Diese Rechte an allen Ideen, Entwürfen und Gestaltungen sowie an den Skripten gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sind aber nur nach dem im Vertrag aufgeführten Zweck zu verwenden. Werden diese aufgeführten Ideen oder Programme anderweitig oder in/auf einem anderen Medium verwendet, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden Lizenzgebühren pro Jahr fällig. Für die Lizenzgebühren gelten die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütungen. Diese werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.
Weitergabe von Nutzungsrechten. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Ideen, Entwürfe, Gestaltungen und Skripte dürfen ohne ausdrücklich Einwilligung der robodocxs GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von einzelnen Teilen, ist unzulässig. Die Nichteinhaltung zieht oben genannte Lizenzgebühren nach sich.
Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die robodocxs GmbH ist Inhaberin aller Urheberrechte an allen von Ihr geschaffenen Leistungen. Zu einer Herausgabe der Originaldaten ist die robodocxs GmbH nicht verpflichtet. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe der Daten, auch bei Kündigung des Vertrages, wünschen, ist zwischen den Parteien ein Entgelt fällig.
Die robodocxs GmbH überträgt dem Auftraggeber – gemäß der Vereinbarung über die Nutzungsrechte – die erforderlichen Rechtspositionen zur weltweiten und zeitlich unbegrenzten Nutzung des Werks aus dem Vertrag, sowie an den erarbeiteten Leistungen, Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Skripten (Programmierungen, Java-Script, PearlScript, etc.), sofern die Leistungen aus dem Vertrag voll vom Auftraggeber abgegolten wurden. Diese Rechte an allen Ideen, Entwürfen und Gestaltungen sowie an den Skripten gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sind aber nur nach dem im Vertrag aufgeführten Zweck zu verwenden. Werden diese aufgeführten Ideen oder Programme anderweitig oder in/auf einem anderen Medium verwendet, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden Lizenzgebühren pro Jahr fällig. Für die Lizenzgebühren gelten die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütungen. Diese werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.
30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% mit Abschluss des 3. Meilensteins (Abnahme Kommunikationsmittel), 40% mit Projektabschluss.
Sämtliche Entgelte der robodocxs GmbH verstehen sich zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge zu begleichen.
Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten rechtsgültig. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der robodocxs GmbH nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründeten Zweifel an den Zahlungsfähigkeiten des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der robodocxs GmbH gegenüber dem Auftraggeber zur Folge. In diesem Fall ist die robodocxs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des Ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen. Es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten.
Sonderleistungen wie Druckaufträge, Bildrechte, Fotoshootings, Foto- und Bildrecherche, Lektorat /Korrektorat, Belichtung, Feinscans oder Proofs etc. sind nicht im Agenturhonorar enthalten. Diese Sonderleistungen werden ohne Ausnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, im Namen und auf dessen Rechnung vergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vollmacht zu erteilen. Alle Rechnungen werden von der robodocxs GmbH kontrolliert, regelmäßig zusammengefasst und zur direkten Begleichung an den Auftraggeber zugestellt.
Reisekosten, Kurierkosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. PKW-Fahrten werden pro Kilometer mit 0,32 Euro berechnet. Die Anreise per Bahn oder Flugzeug erfolgt in mit dem Kunden abgesprochenen Klassen.
Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur, Autorenkorrekturen, Korrekturen nach neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme etc.) werden extra und nach Aufwand berechnet. Bei der Berechnung von Stundensätzen werden angefangene Stunden zur halben Stunde (30 Minuten) aufgerundet.
Die Produktionsüberwachung durch die robodocxs GmbH bei 5 genannten Sonderleistungen (Drucküberwachung, Fotoregie etc.) erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Sie wird nach Stunden abgerechnet. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die robodocxs GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die entsprechenden Anweisungen zu geben. Die robodocxs GmbH haftet bei Fehlern nur bei eigenem Verschulden und dabei nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der robodocxs GmbH 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die robodocxs GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Die robodocxs GmbH ist berechtigt, nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber, den Namen des Auftraggebers, Art und Umfang des Auftrages sowie alle Leistungsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung im Internet, in Broschüren, Fachzeitschriften (Novum, Page, w&v etc.) etc. zu veröffentlichen und/oder als Belegexemplare zur Eigenwerbung für sich zu nutzen.
Die robodocxs GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mit überlassenen Displays, Filmen, Layouts etc. sorgfältig umzugehen. Die robodocxs GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die robodocxs GmbH nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, Organe oder Erfüllungsgehilfen der robodocxs GmbH haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dieser Haftungsausschluß beziehungsweise die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen die robodocxs GmbH nach zwingend anwendbaren gesetzlichen Haftungsvorschriften haftet, ebensowenig bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der robodocxs GmbH alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Die robodocxs GmbH ist berechtigt, empirisches Material (Interviews, Fragebögen mit Daten, Firmendaten, etc.) und Unterlagen, welche zur oder nicht zur Erfüllung des Auftrages herangezogen werden und im Laufe der Auftragserfüllung erarbeitet oder zur Auftragserfüllung gesammelt werden, als Eigentum zu behalten. Die robodocxs GmbH ist u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen zudem nicht verpflichtet, dieses empirische Material und die gesammelten Unterlagen, die zur oder nicht zur Erfüllung des Auftrages herangezogen werden, an den Auftraggeber herauszugeben oder dem Auftraggeber zur Einsicht zu überlassen.
Die robodocxs GmbH übergibt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach jeder Besprechung und vorheriger Absprache ein Besprechungsprotokoll mit allen wesentlichen Punkten, die besprochen wurden. Dieses Protokoll gilt für beide Parteien und bezüglich dem jeweiligen Projekt als verbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt des Protokolls schriftlich widersprochen und Beanstandungen gemacht werden.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit sowie für die Neuheit der Arbeiten haftet die robodocxs GmbH nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der robodocxs GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der robodocxs GmbH zur Verfügung gestellter Unterlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die robodocxs GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die robodocxs GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit den entstandenen Schaden geltend machen. Daneben bleibt die robodocxs GmbH dazu berechtigt, Verzugsschäden geltend zu machen.
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen oder abgenommenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung der robodocxs GmbH.
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinn einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Die Unwirksamkeit einer vorstehenden Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen und des restlichen Vertrages nicht. Sollte eine der Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Die robodocxs GmbH wird alle zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge sowie Interna streng vertraulich behandeln; dies betrifft auch die Zeit nach Projektabschluss. Die robodocxs GmbH berät den Kunden nach bestem Wissen und Können, führt die Ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig aus und wahrt in jedem Fall das Interesse des Kunden.